3. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2012 hat die FAssiS bei der Vorinstanz ein als Gesuch betiteltes Schreiben um ein jährliches Assistenzbudget für die Beschwerdeführerin eingereicht. Gestützt darauf hat die Vorinstanz am 29. Oktober 2012 die Verfügung vom 28. Februar 2012 ersetzt und der Beschwerdeführerin ein jährliches Assistenzbudget in der Höhe von maximal Fr. 53‘197.80 gewährt.