Die Beschwerdeführerin hat auf dieses Schreiben nicht reagiert, worauf die Vorinstanz der Beschwerdeführerin am 15. August 2012 zur beabsichtigten Aufhebung des ABBE per Ende Oktober 2012 das rechtliche Gehör gewährt hat. Mit Eingabe vom 31. August 2012 hat die Beschwerdeführerin der Vorinstanz mitgeteilt, dass sie weiterhin am Pilotprojekt ABBE teilnehmen möchte. Mit Schreiben vom 21. September 2012 teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit, dass ihr Assistenzbudget folgedessen nicht abgeschlossen werde.