2. Am 12. Juli 2012 fanden erneute Bedarfsabklärungen bezüglich des ABBE bei der Beschwerdeführerin statt. Aufgrund von vorgesehenen Änderungen im Pilotprojekt hat die FAssiS die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 23. Juli 2012 aufgefordert, der FAssiS bis zum 3. August 2012 mitzuteilen, ob sie weiterhin am Projekt ABBE teilnehmen möchte. Die Beschwerdeführerin hat auf dieses Schreiben nicht reagiert, worauf die Vorinstanz der Beschwerdeführerin am 15. August 2012 zur beabsichtigten Aufhebung des ABBE per Ende Oktober 2012 das rechtliche Gehör gewährt hat.