1. Nachdem X (nachfolgend: Beschwerdeführerin) sich bei der Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS), der sogenannten Geschäftsstelle des Pilotprojektes Assistenzbudget im Kanton Bern (ABBE) angemeldet hatte, hat die FAssiS im Mai 2011 Bedarfsabklärungen bei der Beschwerdeführerin vorgenommen. Gestützt darauf, auf eine Selbstdeklaration der Beschwerdeführerin sowie auf ein Gesuch der FAssiS hat das Y (nachfolgend: Vorinstanz) am 28. Februar 2012 ein monatliches Assistenzbudget zugunsten der Beschwerdeführerin verfügt. 2