Vorliegend hat die Schwester des Beschwerdeführers bei dessen notfallmässiger Einlieferung auf der „Verpflichtungserklärung Privat- / Halbprivatabteilung“ angegeben, dass ihr Bruder über eine Zusatzversicherung für die private Abteilung verfüge. Zudem hat sie ihn mit ihrer Unterschrift verpflichtet, für die Zusatzleistungen bzw. für den Differenzbetrag zwischen der Kostenübernahme der Versicherung nach gültiger Versicherungsklasse und der gewünschten Unterbringungsart selber aufzukommen, sollte keine Zusatzversicherung für die gewünschte Unterbringungsart bestehen.