Zu den allgemeinen Berufspflichten des Arztes gehört unabhängig davon, ob er im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses oder als Angestellter des Staates handelt, die Pflicht, den Patienten vor einem ärztlichen Eingriff in angemessener Weise aufzuklären.47 Diese Aufklärung beinhaltet auch eine minimale wirtschaftliche Aufklärung. Es obliegt daher dem Arzt oder Spital, den Patienten über die voraussichtlichen Kosten einer Behandlung aufzuklären und ihn insbesondere darauf aufmerksam zu machen, wenn keine ausreichende Versicherungsdeckung besteht oder darüber zumindest Zweifel herrscht.48 Die wirtschaftliche Aufklärung ist lediglich eine leistungsbegleitende Ne-