Die Gebühren für die ärztliche Behandlung an einem öffentlichen Spital sind nur für pflichtgemäss erbrachte Leistungen geschuldet.46 Zu den allgemeinen Berufspflichten des Arztes gehört unabhängig davon, ob er im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses oder als Angestellter des Staates handelt, die Pflicht, den Patienten vor einem ärztlichen Eingriff in angemessener Weise aufzuklären.47 Diese Aufklärung beinhaltet auch eine minimale wirtschaftliche Aufklärung.