Bei einem Alkoholexzess werde der Patient dagegen in der Regel eine Nacht überwacht und am nächsten Tag wieder entlassen. Der Beschwerdeführer habe keinerlei Entzugserscheinungen gezeigt, was dafür spreche, dass es sich um einen einmaligen Alkoholexzess und nicht um ein Alkoholabhängigkeitssyndrom handle.44