fest, die Ursache der Hospitalisation sei eine psychische Erkrankung mit konsekutivem einmaligem Alkoholexzess. Der Beschwerdeführer habe bereits Wochen vor der Hospitalisation an einem deutlich depressiven Zustand gelitten, beeinflusst durch die starke Arbeitsbelastung und die Komplikationen der Frühschwangerschaft der Ehefrau. Am 26. Dezember 2010 sei es im Rahmen eines familiären Konflikts zu übermässigem Alkoholkonsum gekommen, woraufhin der Beschwerdeführer in der Nacht in den Wald gegangen und gestürzt sei. Er habe mehrere Stunden im Freien gelegen und sich dadurch ein schweres Liegetrauma zugezogen.43 Der Beschwerdeführer sei aufgrund eines Liegetraumas hospitalisiert worden.