Das Kostenvergütungssystem des „Tiers payant“ besagt, dass der Versicherer direkt Schuldner des Leistungserbringers ist. Der Versicherer bezahlt die Rechnung des Leistungserbringers direkt und agiert somit als „Tiers payant“.32 Dies bringt mit sich, dass die versicherte Person sich nicht um die Bezahlung dieser Leistung zu kümmern hat.33 Bei der Vereinbarung des Systems des "Tiers payant" wird eine pauschale Schuldübernahme des Versicherers stipuliert. Dadurch wird die versicherte Person von vornherein von der Schuld gegenüber der Leistungserbringerin befreit und eine damit zusammenhängende Verzugszinspflicht kann sie nicht treffen.34