Auch das Bundesgericht hat sich mehrfach gegen ein gespaltenes Rechtsverhältnis ausgesprochen. In einem den Kanton Solothurn betreffenden Entscheid hielt es fest, dass jeder Patient, gleich welcher Abteilung, bei seiner Einweisung in das besondere, vom öffentlichen Recht des Kantons beherrschte Rechtsverhältnis eintrete. Welcher Teil des vom Privatpatienten zu entrichtende Entgelt an den Chefarzt fliesse und wie viel von den Taxen dem Kanton verbleibe, sei für die rechtliche Qualifikation der Beziehung nicht von Belang.26