Am 22. Februar 2011 hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden zu beurteilen, ob das Kantonsspital einer Patientin die Behandlungskosten der privaten Abteilung direkt in Rechnung stellen durfte, nachdem die Zusatzversicherung die Zahlung verweigert hatte. Das Verwaltungsgericht hielt dabei fest, das Behandlungsverhältnis zwischen Patienten und dem Kantonsspital Graubünden unterstehe [als Ganzes] dem öffentlichen Recht.25