Bei Leistungen mit Sockelbeitrag handelt es sich um Behandlungen, die von der Grundversicherung abgedeckt und darüber hinaus mit privat oder halbprivat versicherten Zusatzleistungen (freie Arztwahl, Einzelzimmer u.a.) verbunden sind. Leistungen ohne Sockelbeitrag sind demgegenüber ausschliesslich zusatzversicherte Leistungen wie z.B. gewisse Leistungen im Bereich der Zahnmedizin, der Komplementärmedizin oder der Fortpflanzungsmedizin. Das Behandlungsverhältnis kann dabei zwar rechnerisch, nicht aber tatsächlich in einen grundversicherten und einen privat versicherten Teil auseinander dividiert werden.