1.1.4 Die Vorinstanz ist als privatrechtliche Aktiengesellschaft organisiert und bezweckt die Erbringung von Spitaldienstleistungen der umfassenden Grundversorgung. Als regionales Spitalzentrum (Art. 10 aSpVG) ist sie Leistungserbringerin nach Art. 9 Abs. 4 aSpVG und trägt damit zur Sicherstellung der Spitalversorgung für die Bevölkerung des Kantons Bern bei (Art. 1 Abs. 1 aSpVG).