1.1.3 Sind die Aufgaben und die Rechtsstellung eines Spitals durch das kantonale öffentliche Recht geregelt und erbringt das Spital einen öffentlichen Dienst, handelt es sich um ein öffentliches Spital. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Spital untersteht in diesem Fall grundsätzlich dem öffentlichen Recht. Daran ändert sich auch nichts, wenn der