1.1 Verfügungskompetenz der Vorinstanz und Zuständigkeit 1.1.1 Der Beschwerdeführer beantragt, es sei festzustellen, dass die Vorinstanz keine Berechtigung zum Erlass einer Verfügung betreffend Aufhebung des Rechtsvorschlages habe. Damit bestreitet der Beschwerdeführer die Verfahrensart sowie implizit die Zuständigkeit der Beschwerdeinstanz.