5. Eine Kopie der Eingabe vom 23. März 2025 (inkl. Beilagen) wird zuständigkeitshalber dem Amt für Justizvollzug weitergeleitet. IV. Eröffnung — Beschwerdeführer, per Einschreiben — Vorinstanz, per Kurier V. Kopie — Amt für Justizvollzug, Gerechtigkeitsgasse 36, Postfach, 3001 Bern (A-Post Plus) mit Beilage(n) gemäss Dispositiv-Ziffer 5 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion