Dem beigelegten Grundbudget vom 21. Februar 2025 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer einen Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) für Personen in Kollektivunterkünften von CHF 393.00 pro Monat erhält. 3. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 11. März 2025 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er sinngemäss eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung.2