6.8 Die Kostennote der Vertreterin der Beschwerdeführerin vom 28. Mai 2025 beläuft sich auf CHF 4704.30 (Honorar von CHF 3942.00, Auslagen von CHF 409.80 und Mehrwertsteuer von CHF 352.50). Die angefochtene Verfügung datiert vom 31. Januar 2025. Die Honorarnote vom 28. Mai 2025 umfasst den Zeitraum vom 4. März 2024 bis 28. Mai 2025. Es ist daher offensichtlich, dass die eingereichte Honorarnote Aufwendungen umfasst, die nicht das vorliegende Beschwerdeverfahren betreffen. Für diese Aufwendungen kann keine amtliche Entschädigung gesprochen werden.