5.4 Weiter ist nachvollziehbar und verständlich, dass der Besuch der berufsvorbereitenden Schule eine weitere Belastung für die Beschwerdeführerin bringt. Für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache ist ein berufsvorbereitendes Schuljahr zusätzlich anspruchsvoll und zeitaufwändig. Dementsprechend würde eine individuelle Unterkunft insbesondere in der Nähe des Schulortes, mit mehr Ruhe unzweifelhaftzu einer Entlastung und Vereinfachung der Situation der Beschwerdeführerin führen. Der Umstand, dass der Alltag der Beschwerdeführerin durch eine individuelle Unterkunft vereinfacht würde, begründet jedoch noch keine spezifische individuelle Verletzlichkeit.