Die Wohnsituation in der Kollektivunterkunft ist gemäss dem psychologischen Bericht höchstens aggravierender und gesundungshemmender Faktor für die Gesundheitsbeschwerden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Unterbringung für den Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin von untergeordneter Bedeutung ist.