sind, vorliegen. Die Beschwerdeführerin ist demzufolge nicht besonders, das heisst mehr als andere in Kollektivunterkünften untergebrachte Personen, schutzbedürftig. Aus dem Bericht ist zu schliessen, dass primär die vorgeschichtliche politische Verfolgung und die posttraumatische Belastungsstörung bei Migrationsproblematik Auslöser für den gesundheitlichen Zustand der Beschwerdeführerin ist. Die Wohnsituation in der Kollektivunterkunft ist gemäss dem psychologischen Bericht höchstens aggravierender und gesundungshemmender Faktor für die Gesundheitsbeschwerden.