5.3 Die bestehenden psychischen Beschwerden gehen vorwiegend auf die Vorgeschichte und die dadurch ausgelöste posttraumatische Belastungsstörung zurück. Die genannten Beschwerden dürften in ähnlicher Form bei einer Mehrheit der Personen, die in Kollektivunterkünften untergebracht 11 Psychologischer Bericht vom 18. Februar 2025 (Beschwerdebeilage C) 12 Vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern Nr. 100.2019.4 vom 12. Dezember 2019 E. 4.1 13 Psychologischer Bericht vom 18. Februar 2025 (Beschwerdebeilage C)