Die Beschwerdeführerin beteilige sich nicht an der Reinigung des Zimmers und ihre langen Haare seien regelmässig im Badezimmer verteilt. Nach einem Gespräch mit allen beteiligten Personen habe sich die Beschwerdeführerin einsichtig gezeigt und habe erklärt, künftig mehr zur Sauberkeit im Zimmer beitragen zu wollen. Im Gespräch habe die Beschwerdeführerin geäussert, dass sich die Mitbewohnerinnen über ihre mangelnde Beteiligung an den Putzaufgaben beklagt hätten, weitere Beschwerden oder Hinweise seitens der Beschwerdeführerin seien jedoch nicht geäussert worden.