4.6.1 Die Vorinstanz entgegnet in ihrer Duplik vom 7. Mai 2025, dass das Personal der Kollektivunterkunft E. die Vorinstanz darüber informiert habe, dass es im betreffenden Zimmer zu kleineren Auseinandersetzungen gekommen sei. Diese würden sich jedoch im Rahmen des Üblichen, wenn Personen unterschiedlicher Herkunft und Generationen gemeinsam untergebracht seien, bewegen. Von der Beschwerdeführerin seien keine offiziellen Meldungen beim Personal eingegangen. Jedoch hätten zwei Mitbewohnerinnen Beschwerden über die Beschwerdeführerin geäussert. Die Beschwerdeführerin beteilige sich nicht an der Reinigung des Zimmers und ihre langen Haare seien regelmässig im Badezimmer verteilt.