wusst gestört, indem sie geweckt werde, obwohl sie um Ruhe gebeten habe, um sich erholen zu können. Selbst grundlegende Tätigkeiten wie das Duschen würden zur psychischen Belastung, da die Beschwerdeführerin regelmässig unmittelbar nach Verlassen des Badezimmers beschimpft werde, weil sie angeblich zu lange brauche oder weil der Geruch ihres Duschmittels beanstandet werde. Ihre Mitbewohnerinnen würden das Verhalten der Beschwerdeführerin im Zimmer fortlaufend beobachten, kommentieren und kritisieren. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin in der kollektiven Wohnform einem feindseligen und gesundheitsschädlichen Klima ausgesetzt sei.