Die Beschwerdeführerin besuche täglich die Integrationsschule und zeige sich hochmotiviert und habe bereits das Deutschzertifikat A2 erfolgreich abgeschlossen. Dennoch verschlechtere sich ihr psychischer Zustand zunehmend aufgrund ihrer prekären Wohnsituation. Sowohl die Beschwerdeführerin als auch ihre behandelnden Fachpersonen würden bestätigen, dass dieser Umstand auf ihre Unterbringung zurückzuführen sei und nicht auf die Unsicherheit ihres Asylverfahrens.