Die Ursache sei jedoch nicht die Unsicherheit über den Ausgang ihres Verfahrens, sondern das Fehlen jeglichen Rückzugsortes. Im psychologischen Bericht vom 18. Februar 2025 werde zudem bestätigt, dass ein weiterer Verbleib in der Kollektivunterkunft für die Beschwerdeführerin unzumutbar sei und der Therapieerfolg unmittelbar von ihrem psychosozialen Umfeld abhänge. Die aktuelle Wohnsituation trage erheblich zu ihrer psychischen Destabilisierung bei, sodass eine Eigengefährdung oder Suizidalität nicht ausgeschlossen werden könne. Die Beschwerdeführerin besuche täglich die Integrationsschule und zeige sich hochmotiviert und habe bereits das Deutschzertifikat A2 erfolgreich abgeschlossen.