4.3.2 Laut der schweizerischen Flüchtlingshilfe würden nach europäischer Gesetzgebung folgende Personengruppen allgemein als besonders verletzlich gelten: Begleitete und unbegleitete minderjährige Asylsuchende, Alleinstehende oder begleitete Frauen, Familien, LGBTQI-Personen, Opfer von Menschenhandel, Folteropfer, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen mit schweren physischen oder psychischen Gesundheitsproblemen, Opfer von Genitalverstümmelungen. Die Beschwerdeführerin sei eine alleinstehende Frau mit psychischen Erkrankungen, weshalb sie als besonders verletzlich einzustufen sei.