4.3.1 In ihrer Beschwerde vom 7. März 2025 führt die Beschwerdeführerin aus, dass sie in der Kollektivunterkunft D. durch andere Asylsuchende wiederholt belästigt und ohne ihre Zustimmung berührt und bedrängt worden sei. Trotz mehrfacher Meldung an die zuständigen Stellen der Kollektivunterkunft habe sie lediglich die Empfehlung erhalten, die Vorfälle zu ignorieren. Aufgrund von Kapazitätsengpässen sei sie in die Kollektivunterkunft E. verlegt worden und teile sich dort ein kleines Zimmer mit drei Frauen.