Es sei wichtig, dass sich die Beschwerdeführerin bei einem Vorfall direkt beim Personal melde, damit dieser besprochen und gegebenenfalls gelöst werden könnten. Die Empfehlung des Arztes für eine psychologische Behandlung solle die Beschwerdeführerin mit ihrer lntegrationsberatung besprechen, so dass sie die nötige Behandlung wahrnehmen könne. Es sei nachvollziehbar, dass die Ungewissheit bezüglich des Ausgangs des Verfahrens Stress verursache. Dieser Unsicherheitsfaktor werde durch den Umzug in eine eigene Wohnung jedoch nicht aufgelöst. Die Anfahrt zur Schule betrage mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Stunde pro Weg, was zumutbar sei.