Die Beschwerdeführerin wohne in einem kleinen Viererzimmer und ein Rückzug sei sicherlich anspruchsvoll. Bei den drei Mitbewohnerinnen handle es sich aber um ordentliche, ruhige und nichtrauchende Frauen und es bestehe die Möglichkeit, im Saal der Unterkunft zu lernen. Alternativ könnten auch Optionen zum Lernen in öffentlichen Räumen, wie zum Beispiel Bibliotheken, geprüft werden. Bezüglich Belästigungen seien bisher keine Meldungen beim Personal der Kollektivunterkunft eingegangen. Es sei wichtig, dass sich die Beschwerdeführerin bei einem Vorfall direkt beim Personal melde, damit dieser besprochen und gegebenenfalls gelöst werden könnten.