5. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 7. März 2025 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie Folgendes: 1. Die Verfügung vom 31. Januar 2025 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdeführerin sei in eine individuelle Unterkunft unterzubringen. 3. Es sei unentgeltliche Rechtspflege und unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen. 4. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin.