11/13 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2025.GSI.61 6. Ergebnis Die angefochtenen Verfügungen der Vorinstanz vom 18. Dezember 2024 erweisen sich als rechtmässig und sind nicht zu beanstanden. Die Beschwerde vom 7. Januar 2025 ist somit abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 7. Kosten