Schliesslich gilt es zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeführerinnen mehrere Betriebe führen. Angesichts dessen ist eine teilweise Kompensation auch über die einzelnen Betriebe hinweg denkbar, indem die fünf Betriebe, die über mindestens 50 Pflegebetten verfügen, mehr Praktikumsplätze für angehende dipl. Pflegefachfrauen/Pflegefachmännern HF bereitstellen, während die neun Betriebe mit weniger als 50 Pflegebetten im Gegenzug mehr praktische Aus- und Weiterbildungsplätze in den anderen nichtuniversitären Gesundheitsberufe bereitstellen.