zu den angefochtenen Verfügungen die Ausbildungspunkte aufgeschlüsselt in die einzelnen nichtuniversitären Gesundheitsberufe abgebildet sind. Diese Aufschlüsselung dient einzig der Berechnung der insgesamt erzielbaren Ausbildungspunkte (Summe aus der Multiplikation des Ausbildungspotenzials mit den jeweiligen Gewichtungsfaktoren je nichtuniversitärer Gesundheitsberuf). Da es den Beschwerdeführerinnen freisteht, mit welchen Aus- und Weiterbildungsleistungen sie die Ausbildungspunkte erreichen wollen, ist eine teilweise Kompensation der dipl. Pflegefachfrau HF bzw. des dipl. Pflegefachmanns HF mit höheren Aus- und Weiterbildungsleistungen in anderen nichtuniversitären