Für die Berechnung der Ausbildungsleistung wird das ermittelte Ausbildungspotenzial mit einer Gewichtung pro Ausbildungsgang multipliziert. Mit der Einführung eines Gewichtungsfaktors wurde ein Lenkungsinstrument geschaffen, das die Zielsetzungen der Versorgungsplanung unterstützt. Die Multiplikation des Ausbildungspotenzials mit den Gewichtungsfaktoren ergibt die Ausbildungsleistung, die durch die Vorinstanz verfügt wird. Die verfügte Ausbildungsleistung wird in Form von Ausbildungspunkten ausgedrückt. Es steht den Betrieben frei, mit welchen Aus- und Weiterbildungen sie diese Ausbildungspunkte erbringen.