5.10 Nachfolgend bleibt zu prüfen, ob aufgrund der Tatsache, dass das C. nur Leistungserbringer mit mindestens 50 Pflegebetten als Praktikumsbetriebe für den Bildungsgang der dipl. Pflegefachfrau HF bzw. des dipl. Pflegefachmanns HF zulässt22, die durch die Vorinstanz in den angefochtenen Verfügungen festgelegten Aus- und Weiterbildungsleistungen um die Volumina der Betriebe der Beschwerdeführerinnen, die weniger als 50 Pflegebetten aufweisen, zu reduzieren sind.