der Lernenden/Studierenden im Kanton Bern bewusst die Regelung ein, dass die Aus- und Weiterbildungsleistungen der Leistungserbringer nur dann vom Kanton anerkannt werden, wenn sie ihre praktischen Aus- und Weiterbildungsplätze für im Kanton Bern gelegene Bildungsanbieter bereitstellen. Würden die Leistungserbringer ihre praktischen Aus- und Weiterbildungsplätze demgegenüber auch für Lernende/Studierende bereitstellen bzw. durch solche besetzen, die ihre Aus- und Weiterbildung an einer ausserkantonalen Schule absolvieren, bestünde das Risiko, dass Lernende/Studierende bernischer Schulen abgewiesen werden müssten.