Unbedingt verhindert werden soll, dass Lernende/Studierende an bernischen Schulen abgewiesen werden müssen, weil vorhandene Praktikumsplätze im Kanton Bern mit Lernenden/Studierenden besetzt werden, welche ihre Ausbildung an ausserkantonalen Schulen absolvieren. Die Erfahrung zeigt, dass Lernende/Studierende ausserkantonaler Bildungsanbieter nach Abschluss der Ausbildung im Schulstandortkanton verbleiben. Aus diesem Grund soll die praktische Ausbildungsleistung der Leistungserbringer nur dann zur Erfüllung der Ausbildungsverpflichtung anerkannt werden, wenn die Aus- und Weiterbildungsplätze für im Kanton Bern gelegene Bildungsanbieter bereitgestellt werden.29