Die Geltung bernischer Gesetze und Verpflichtungen beschränke sich auf das eigene Staatsgebiet. Deswegen seien im Kanton Bern betriebliche Ausbildungsleistungen nur anerkannt, wenn die Lernenden/Studierenden die bernischen Ressourcen nutzen und ihre schulische Ausbildung bei einem bernischen Bildungsanbieter absolvieren würden. Davon ausgenommen seien Aus- und Weiterbildungsleistungen für Studiengänge, für welche der Kanton Bern keine schulischen Angebote bereitstelle. Die Ausbildung dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF werde am C. angeboten.