Schliesslich führen die Beschwerdeführerinnen aus, dass es aus Sicht eines schweizweit tätigen Unternehmens nicht nachvollziehbar sei, weshalb Ausbildungsbetriebe die kantonalen Unterstützungsleistungen nicht erhalten würden, wenn sie die entsprechenden Ausbildungsvolumina zwar sicherstellten, allerdings die Wahl auf eine andere als die innerkantonale Schule falle. Die kantonal unterschiedlich angelegten Ansätze zur wirksamen Bekämpfung des Fachkräftemangels, der sich gerade im Pflegebereich im Kanton Bern akzentuiert manifestiere, würden an der Wirksamkeit der Ausbildungsoffensive zweifeln lassen.12