auszubilden, sei die Fachhochschule Bern. Für Langzeitinstitutionen seien die Ausbildungen von Studierenden auf Tertiär A Stufe limitiert möglich, was in der Ausbildungsleistung gemäss Anhang zu den beiden Verfügungen in der Aufteilung von Ausbildungsleistungen (Spalte 2) zwischen dipl. Pflegefachfrau HF im Vergleich zu BSc BFH in Pflegell zum Tragen komme. Eine Kompensation von Ausbildungsleistungen Tertiär B Stufe mit Tertiär A Stufe sei keine Option. Insgesamt seien neun Betriebe der Beschwerdeführerinnen mit weniger als 50 Pflegebetten gemäss den Einschränkungen des C. nicht mehr als Praktikumsbetrieb für ein HF-Studium zugelassen.