3.1 Die Beschwerdeführerinnen machen zusammengefasst geltend, dass die der Pflegeinitiative unter anderem zugrundeliegende Zielsetzung einer gesamtschweizerischen Stärkung der Ausbildung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Pflegebereich ihre Wirkung verliere, indem der Kanton Bern keine Abgeltung an die Aus- und Weiterbildungsleistung für Betriebe vorsehe, wenn die schulische Ausbildung ausserhalb des Kantons absolviert werde. Gleichzeitig limitiere das C. neuerdings Betriebe mit weniger als 50 Pflegebetten. Diese Betriebe würden am C. somit nicht mehr zugelas-