Jeder Spitalaufenthalt wird anhand definierter Kriterien, wie Hauptdiagnose, Nebendiagnose, Behandlungsart und Schweregrad einer spezifischen Fallgruppe zugeordnet. Wichtigstes Kriterium für die Zuordnung eines Patienten zu einer Fallgruppe ist dabei die Hauptdiagnose bei Spitalaustritt.48 Analog kann vorliegend auch das Grundlagendokument «Anforderungen und Erläuterungen SPLG Psychiatrie BE» herangezogen werden, das zur Fallzuteilung im Versorgungsbereich Psychiatrie festhält: «Für die Gruppierung der Fälle in die Leistungsgruppen ist die Hauptdiagnose rnassgebend.»49 Weshalb im Versorgungsbereich Rehabilitation von diesem Prinzip abgewichen werden soll, ist nicht ersichtlich.