stützen, um eine adäquate medizinische Versorgung zu garantieren. 5.6 Im Übrigen kann festgehalten werden, dass auch bei der Wahl der Fallpauschalen bei stationären Behandlungen (Art. 49 Abs. 1 KVG) der ICD-Code das ausschlaggebende Kriterium ist. Das Tarifsystem ist nach diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups; DRG) gegliedert. Jeder Spitalaufenthalt wird anhand definierter Kriterien, wie Hauptdiagnose, Nebendiagnose, Behandlungsart und Schweregrad einer spezifischen Fallgruppe zugeordnet.