Beispielweise durch das Abstützen der Leistungserbringer auf falsche Anweisungen des Zuweisers oder das Herbeiziehen von einzelnen Behandlungszielen im Zuweisungsbericht. Im Fall FID 28294005 wird diese Problematik dadurch verdeutlich, dass das zuweisende Spital im Einweisungsbericht vom 22. März 2023 die Rehabilitationskategorie «chirurgisch/visceral» [sic] angekreuzt hat, einen Leistungsauftrag, den es im Kanton Bern nicht gibt.47 Dass es bei der Patientin am vierten Tag in der Klinik zu Komplikationen bei der Wundheilung kam und eine notfallmässige Verlegung notwendig wurde, unterstreicht die Notwendigkeit, sich bei der Fallzuteilung auf den ICD-Code der Hauptdiagnose zu