5.3.1 Die Beschwerdeführerin argumentiert in der Beschwerde vom 13. Februar 2025, gemäss dem Einweisungsbericht der B. vom 22. März 2023 sei die Zuweisung der Patientin mit Querschnittlähmung wegen deren Kraftverlust erfolgt. Ziel der Rehabilitation sei die «Bett-Rollstuhl-Mobili- sation» gewesen, wobei der Umgang mit Hilfsmitteln und die Autonomie habe gefördert werden sollen. Die Patientin sollte sich wieder selbst auf den Rollstuhl und auf die Toilette mobilisieren können, um eine Rückkehr in einen selbstständigen Alltag zu ermöglichen. Ausserdem seien der Kraftaufbau in den Armen und das Verhindern von Dekubiti Ziele der Rehabilitation gewesen. Aufgrund von Kompli-