5.1 Mit dem RRB 1338/2020 vom 2. Dezember 2020 wurden der Beschwerdeführerin auf der Spitalliste Rehabilitation 2021 einerseits ein Leistungsauftrag für die Leistungsgruppe «muskuloskelettale Rehabilitation» und andererseits ein Leistungsauftrag für die Leistungsgruppe «geriatrische Rehabilitation» erteilt, wobei letzterer für das vorliegende Verfahren nicht relevant ist.29