3.1 In der Beschwerde vom 13. Februar 2025 bringt die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, die Fälle FID 28294005 und FID 109062001 seien vom Leistungsauftrag «muskuloskelettale Rehabilitation» erfasst. In den zwei von der Vorinstanz beanstandeten Fällen seien die Defizite alle im muskulären, koordinativen, konditionellen und selbstversorgenden Bereich mit den Zielen des Muskelaufbaus, der Verbesserung der Koordination und Selbstversorgung sowie der Reintegration in das soziale Umfeld. Diese Vorgaben würden genau ihren Leistungsaufträgen entsprechen, weshalb die Aufnahme und Behandlung der Patientinnen und Patienten erfolgt sei.